Klimaklage geht in die nächste Runde: Kinder halten an ihren Verfassungsrechten fest und starten einen neuen Anlauf für Generationengerechtigkeit

Wien, 20. November 2023 -  Dass Kinder in Österreich seit 2011 Verfassungsrechte haben, ist eine Besonderheit. Bis dato wiegen sie dennoch wenig. 

„Wir haben die Kinderrechte, und sie birgen ein großes Potenzial. Es liegt jetzt wirklich auf Seiten des VfGH hier, als Höchstgericht in Österreich, dem Leben einzuhauchen im Bereich des Klimaschutzes.“, Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez.

Als Kinder aus Österreich im Februar 2023 erstmalig auf Grundlage ihrer Kinderrechte eine Klimaklage einreichten, wurde diese im Juli 2023 aus formalen Gründen vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Dabei müssen “Verfassungsrechte vor Gericht einklagbar sein, sonst sind sie nicht mehr wert als ein Stück Papier”, so Rechtsanwältin Michaela Krömer. Mit einem neuen, abgeänderten Antrag wagen die Kinder also einen weiteren Anlauf. Im Zentrum steht angesichts der hohen formellen Hürden das Recht auf Beschwerde. “Dieses Gerichtsverfahren betrifft also auch das Recht, geltende Verfassungsrechte überhaupt einfordern zu können und ist somit auch aus rechtsstaatlicher Sicht von besonderer Bedeutung.”, sagt Krömer. “Denn damit dieser  funktioniert, müssen Beschwerdemöglichkeiten zur Durchsetzung verankerter Rechte vorhanden sein”. Die Initiative CLAW, welche das Verfahren unterstützt, kämpft dafür, dem Rechtsschutzdefizit im Klimaschutz endlich ein Ende zu setzen. Klara König von Fridays For Future Austria fügt dem hinzu: “Wenn die Zukunft ganzer Generationen zerstört wird und es in Österreich kaum eine Möglichkeit gibt, sich vor Gericht zu beschweren, dann ist das: unfair, ungerecht, Unrecht.”

Der überarbeitete Antrag umfasst erneut mehrere Antragspunkte mit inhaltlichen Unterschieden. Eine Vorabentscheidungsantrages an den Europäischen Gerichtshof ist ebenfalls enthalten. In einem letzten Schritt wird diesmal auch die Aufhebung des gesamten Klimaschutzgesetzes beantragt. “Zu eng gefasst”, wie der VfGH den ursprünglichen Antrag kritisierte, dürfte der neue also nicht sein. Ob dieser dennoch die formelle Hürde des bestehenden Rechtschutzdefizits überwinden kann, wird sich nun zeigen. “Der Kampf um Klimagerechtigkeit ähnelt leider mehr einem Marathon, als einem Sprint”, so Smilla, einer der KlägerInnen, “ und wir sind bereit diesen zu laufen, auch wenn es im wahrsten Sinne des Wortes immer heisser und mühsamer wird”.

Weltweit werden junge Stimmen lauter und fordern Generationengerechtigkeit. Die Vereinten Nationen riefen die Nationalstaaten erst kürzlich dazu auf, die Rechte der Kinder in Zusammenhang mit der Klimakrise stärker zu berücksichtigen. Auch die Klarstellung, Kindern müsse die Möglichkeit gewährt werden, ihre Rechte tatsächlich einzufordern, sollte dem VfGH zu denken geben. Immer mehr Staaten werden aufgrund des systemischen Versagens bei Klimaschutzmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen verklagt, in den USA kürzlich sogar mit Erfolg.

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